Kinderschutzbeauftragte

Kinderschutz

... geht uns alle an.

Die Kinder lernen Leben gGmbH sichert durch den Einsatz erfahrener Fachkräfte den Schutzauftrag gem. § 8a in Verbindung mit § 72a SGB VIII. Bei Kindeswohlgefährdungen greift unser interner Kinderschutzplan.
Wir tragen dafür Sorge, durch geeignete Maßnahmen dem Schutzauftrag für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden. Wir sichern folgende Aufgaben und deren Kontrolle:

  1. Entgegennahme der Meldungen und Verdachtsmomente
  2. Prüfung und Einleitung von Maßnahmen
  3. Meldepflicht nach Außen
  4. Dokumentation
  5. Schulung der Mitarbeiter*innen