Partizipation

  • Die von uns betreuten jungen Menschen werden in die Entscheidungen, die ihr Leben und ihren Lebensalltag betreffen, einbezogen. Die Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Förderung der eigenen Entwicklung geprägt von Eigenverantwortlichkeit und Persönlichkeit. Sie haben vielfältige Möglichkeiten durch Kritik, Hinweise und Anregungen aktiv Einfluss zu nehmen. In unseren Projekten wird Mitbestimmung methodisch immer wieder neu ausprobiert, um Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes anzuregen und zu aktivem Gemeinsinn zu bilden.

  • Beteiligungsgremium der Kinder und Jugendlichen

  • Gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen sowie Betreuer*innen der KileLe wird zur Zeit gemeinsam an einem Rechtekatalog gearbeitet, der die Rechte der Kinder und Jugendlichen entsprechend der „Konvention über die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen von 1989, Artikel 12 beschreibt. Der Rechtekatalog soll in verständlicher Sprache geschrieben und mit Bildern versehen werden. Auch soll ein Transfer in den Alltag und der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen stattfinden.